AGB

Der Firma Bernd Götz GmbH, Konrad-Zuse-Str.3, 74343 Sachsenheim

1.) Allgemeines

Unsere Bedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäfte zwischen uns und dem Käufer, auch wenn wir abweichenden Einkaufsbedingungen oder Geschäftsbedingungen, die wir hiermit ausdrücklich ablehnen, nicht widersprechen. Abweichungen bedürfen für jeden einzelnen Vertrag unserer schriftlichen Bestätigung.

2.) Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegen den Abnehmer zustehenden Ansprüchen. Be? und Verarbeitungen erfolgen für uns, wobei wir Eigentum an der Vorbehaltsware erwerben. Wird die Ware mit anderen Gegenständen vermischt, verbunden oder verarbeitet, so tritt der Kunde schon jetzt sein Eigentums? bzw. Miteigentumsrecht an der einheitlichen Sache an uns ab, und verwahrt sie für uns. Der Kunde kann jedoch die Ware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs veräußern. Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist untersagt. Bei Pfändung der Ware hat uns der Kunde sofort Mitteilung zu machen.
Wird die Vorbehaltssache veräußert. be? oder verarbeitet. vermischt oder verbunden, tritt der Kunde hiermit schon jetzt die hieraus entstehenden vertraglichen Zahlungsansprüche gegen den Dritten an uns ab. Der Käufer ist widerruflich berechtigt, die uns abgetretenen Forderungen selbst einzuziehen. Eine Abtretung an Dritte ist ihm nicht gestattet.

3.) Beanstandungen

Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Empfang zu untersuchen und wenn sich ein Mangel zeigt, uns unverzüglich. spätestens innerhalb acht Tagen nach Empfang der Ware, Anzeige zu machen. Bei berechtigten Beanstandungen werden wir nach unserer Wahl den vertragsgemäßen Zustand der Ware herstellen, Ersatz liefern. oder den Kaufpreis mindern.
Ersetzte Ware wird unser Eigentum. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

4.) Lieferung

Lieferfristen und Termine sind stets unverbindlich.
Unsere Haftung aus Verzug und Unmöglichkeit ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
Fälle höherer Gewalt. Streik, Aussperrung. Betriebsstörungen und dergleichen in unserem Werk oder dem unserer Zulieferanten, schließen einen Verzug auf unserer Seite aus.

5.) Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus den Geschäftsverbindungen ergebenden Streitigkeiten ist Vaihingen/Enz.

6.) Sollten Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig sein, wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen hiervon nicht berührt. Die unwirksamen Bedingungen sind sinngemäß zu ersetzen oder entfallen ganz.